Assange kann Berufung einlegen

Ein Schritt in Richtung Gerechtigkeit: Am 20. Mai 2024 entschied der Londoner High Court, dass Julian Assange gegen seine Auslieferung an die USA in Berufung gehen darf. Reporter ohne Grenzen (RSF) begrüßt diese Entscheidung. Sie gibt dem inhaftierten WikiLeaks-Gründer und seinem Anwaltsteam eine letzte Chance, seine Auslieferung zu stoppen. Assange ist in den USA wegen Spionage angeklagt. Ihm drohen bis zu 175 Jahre Haft. Ein Termin für die Berufung steht noch nicht fest.

Über das aktuelle Urteil und das weitere Vorgehen spricht RSF mit Julian Assanges Ehefrau und Menschenrechtsanwältin Stella Assange am 27.05.2024 auf der re:publica-Konferenz in Berlin (mehr Details weiter unten). Assange kann aus zwei Gründen Berufung einlegen: Sie beziehen sich auf die Frage, ob er sich bei einem Verfahren in den USA auf das Recht auf Meinungsfreiheit berufen könnte, sowie auf die Tatsache, dass Assange als Australier nicht den im ersten Zusatzartikel zur Verfassung der USA festgeschriebenen Schutz seiner Grundrechte genießen würde. Aufgrund der möglicherweise drohenden Todesstrafe in Berufung zu gehen, ließ das Gericht jedoch nicht zu. Die US-Regierung hatte dem Gericht versichert, dass es dazu nicht kommen werde. Assanges Anwaltsteam hatte im Februar sechs weitere Berufungsgründe vorgebracht, die jedoch bei der letzten Verhandlung im März abgewiesen wurden.

Gericht muss sich Kernfragen zur Meinungs- und Pressefreiheit widmen
„Die Entscheidung ist ein wichtiger Meilenstein in Julian Assanges Rechtsstreit“, sagt RSF-Geschäftsführerin Anja Osterhaus. „Es geht hier um Fragen, die direkt mit dem Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit zusammenhängen. Wir fordern das Vereinigte Königreich dringend auf, im Interesse des Journalismus und der Pressefreiheit zu handeln und Assanges Auslieferung zu verhindern.“
Im April sicherte die US-Regierung schriftlich zu, dass Assange die Rechte und den Schutz des ersten Verfassungszusatzes „geltend machen und sich darauf berufen“ dürfe, merkte jedoch an, dass dies letztlich von einem US-Gericht zu entscheiden sei. Das Anwaltsteam von Assange bezeichnete diese Zusicherungen als „völlig unzureichend“, da die US-Staatsanwaltschaft nicht ausdrücklich zugesagt habe, dass ihm dieser Schutz gewährt werde.

Assanges Gesundheitszustand gibt Anlass zur Sorge
Assange war bei der Verhandlung nicht anwesend, da es ihm Berichten zufolge nicht gut genug ging. Der 52-Jährige sitzt seit fünf Jahren im Londoner Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Untersuchungshaft. RSF konnte ihn seit August 2023 fünfmal im Gefängnis besuchen und hat wiederholt Bedenken über seinen psychischen und physischen Gesundheitszustand in der Haft geäußert. Das gestrige Urteil war die erste gute Nachricht in dem Fall seit Januar 2021, als eine Auslieferung aus Gründen der psychischen Gesundheit abgelehnt wurde.
RSF ist die einzige Nichtregierungsorganisation, die das gesamte Auslieferungsverfahrens beobachtet hat, und war auch dieses Mal vor Ort in London im Gerichtssaal. Parallel zum Verfahren im Vereinigten Königreich hat sich RSF direkt an die US-Regierung gewandt und Präsident Biden aufgefordert, eine politische Lösung für den Fall zu finden, um die Auslieferung von Assange zu verhindern und seine Freilassung aus dem Gefängnis ohne weitere Verzögerung zu ermöglichen.

Veranstaltungshinweis: Stella Assange im Gespräch mit RSF
Julian Assanges Ehefrau Stella Assange ist bei der diesjährigen re:publica in Berlin zu Gast. Die Menschenrechtsanwältin ist seit 2011 Teil des Anwaltsteams von Julian Assange. Neben einer Paneldiskussion spricht auch RSF mit Stella Assange über den Fall und die weiteren Bemühungen um seine Freilassung. Das Gespräch findet am Montag, den 27.05.2024, um 17 Uhr am Stand des Bündnis F5 (Standnummer c3) statt.
Montag, 27.05.2024, 17:00 Uhr – Stand c3:

FreeAssange – In conversation with Stella Assange

Auf der Rangliste der Pressefreiheit steht das Vereinigte Königreich auf Platz 23, die USA belegen Platz 55 von 180 Staaten.

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